Änderungen bei ausländischen Studierenden
Bei Studierenden aus der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftraum (EWR) hat ein Wechsel des Studienganges oder des Studienfaches in der Regel keine Auswirkungen auf den aufenthaltsrechtlichen Status.
Alle anderen ausländischen Studierenden müssen bei einem Fachrichtungswechsel berücksichtigen, dass die Zweckbindung der Aufenthaltserlaubnis auch die Bindung an die gewählte Fachrichtung beinhaltet.
Es empfiehlt sich daher, vor einem beabsichtigten Wechsel der Fachrichtung mit der Ausländerbehörde Kontakt aufzunehmen.
Ist schon ein Wechsel erfolgt, muss er immer sofort der Ausländerbehörde mitgeteilt werden.
Diese prüft dann das Vorliegen der Voraussetzungen für die Änderung der Aufenthaltserlaubnis und ändert diese gegebenenfalls ab.
Freigabevermerk
06.07.2026 Justizministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
- Studium
- Ausländische Studierende
- Beendigung des Studiums
- Immatrikulation
- Soziale Fragen
- Studienfinanzierung
- Studiengangwechsel, Studienortwechsel und Änderungen während des Studiums
- Studium im Ausland
- Studium in Baden-Württemberg
- Weiterführende Informationen und Links
- Zugang zum Studium
- Zulassung zum Studienplatz
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

