Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Schule > Wechsel in eine andere Schulart > Niveaustufen und Ebenen > Besonderheiten für die Gemeinschaftsschule

Besonderheiten für die Gemeinschaftsschule

Bei der Gemeinschaftsschule ist zu unterscheiden zwischen

  • dem Wechsel von dieser Schulart auf eine andere und
  • dem Wechsel in diese Schulart.

Beim Wechsel von der Gemeinschaftsschule auf eine andere Schulart werden von der abgebenden Schule Noten in allen Fächern auf einer einheitlichen Niveaustufe nach der überwiegend für die Leistungsfeststellungen maßgeblichen Niveaustufe ausgewiesen. Anschließend wird geprüft ob auf dieser Niveaustufe eine Versetzung möglich wäre. Entscheidend sind die für die jeweilige Niveaustufe G, M oder E maßgeblichen Verordnungen für die Werkrealschule, die Realschule und des Gymnasiums. Ob die Versetzungsvoraussetzungen erfüllt sind und damit ein Wechsel der Schulart und der danach zu besuchenden Klassenstufe möglich ist, stellt die abgebende Gemeinschaftsschule fest. Soweit mit dem Wechsel auf eine andere Schulart ein Wechsel der Ebene verbunden ist, können außerdem Notenvoraussetzungen zu erfüllen sein. Diese finden Sie im Kapitel "Wechsel der Schulart mit Wechsel der Ebene".

Für den Wechsel in die Sekundarstufe I einer Gemeinschaftsschule gelten die Voraussetzungen für den Wechsel in die Ebene 1.

Der Wechsel in die gymnasiale Oberstufe einer Gemeinschaftsschule ist für Schülerinnen und Schüler mit einem Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Bildungsstand in entsprechender Anwendung des § 11 Satz 1 Nummer 2 der Gemeinschaftsschulverordnung möglich.

Rechtsgrundlage

§ 11 Satz 1 Nummer 2 Gemeinschaftsschulverordnung (GMSVO

§ 9 Multilaterale Versetzungsordnung (MVO)

Freigabevermerk

 

25.04.2024 Kultusministerium Baden Württemberg

Lebenslagen

Termine in Horben
01.05.2024
Maiwecken
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
30.05.2024
Fronleichnam
04.06.2024
Gemeinderatssitzung
09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
15.06.2024
Fest der Musik
15.06.2024
Sonnwendfeier
21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend