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Zeitpunkte für den Übergang zwischen den Schularten
Der Übergang zwischen den Schularten ist möglich zum Ende eines Schulhalb- oder Schuljahres.
Dies gilt nicht für einen Wechsel in der Klasse 5. Er ist nur zum Ende des Schuljahres möglich.
Der Wechsel in die Abschlussklasse einer Schulart ist nur zu Beginn des Schuljahres möglich. Abschlussklassen in diesem Sinne sind:
- in der Werkrealschule, Hauptschule, Realschule und Gemeinschaftsschule die Klassen 9 und 10,
- im Gymnasium die Klasse 10.
Der Wechsel zwischen den Ebenen ist innerhalb der Sekundarstufe I möglich, sowie von der Klasse 10 in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe bzw. in die entsprechende Jahrgangsstufe, wenn die Einführungsphase bereits besucht worden ist.
Rechtsgrundlage
Multilaterale Versetzungsordnung
Freigabevermerk
05.02.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
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12.04.2026
Erstkommunion in Horben
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14.04.2026
Gemeinderatssitzung
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21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
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26.04.2026
Ü60-Treffen
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01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
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14.05.2026
Feuerwehrfest Vatertagshock
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