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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:
- Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
- Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.
Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.
Freigabevermerk
09.11.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung
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28.12.2025
Winter-Fackelwanderung
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06.01.2026
Sternsinger Aktion
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11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
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16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
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20.01.2026
Gemeinderatssitzung
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23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
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08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
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