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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:
- Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
- Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.
Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.
Freigabevermerk
01.12.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
13.08.2024
Genusstour
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10.09.2024
Gemeinderatssitzung
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13.09.2024
Einschulungsfeier
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27.09.2024 - 29.09.2024
Bezirkseinzelmeisterschaften
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08.10.2024
Gemeinderatssitzung
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08.10.2024
Generalversammlung
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31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
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01.11.2024
Allerheiligen
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