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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohngeld

Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen.

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:

  • Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
  • Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.

Freigabevermerk

03.12.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
23.02.2025
Bundestagswahl
27.02.2025
Kinderfasnet Haibraingeister Horben
27.02.2025
Schul- und Rathausstürmung der Haibraingeister Horben (Schmutziger Dunschtig)
27.02.2025
Fasnacht Schemelbisser Horben
01.03.2025
Fasnachtsveranstaltung Musikverein Horben
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
15.03.2025 - 16.03.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben