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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:
- Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
- Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.
Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.
Freigabevermerk
09.11.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
Theaterabend Schachclub Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
Jugendvorspiel Musikverein Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
25.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
Generalversammlung Musikverein Horben
25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
Jugendturnier Schachclub Horben
26.04.2026
Ü60-Treffen
Ü60-Treffen

