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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein

Wohngeld

Wohngeld können Sie als Mietzuschuss oder Lastenzuschuss bekommen.

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:

  • Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
  • Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.

Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.

Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.

Freigabevermerk

01.12.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
16.07.2024
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
20.07.2024
Sommerkonzerte
20.07.2024 - 21.07.2024
Tauziehfest
21.07.2024
Sommerkonzerte
22.07.2024
Sommerkonzerte
23.07.2024
Sommerkonzerte
24.07.2024
Sommerkonzerte
25.07.2024
Sommerkonzerte