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Wohngeld und Wohnberechtigungsschein
Wohngeld
Wohngeld können Sie als Mietzuschusses oder Lastenzuschusses bekommen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie im Falle eines Umzuges Folgendes beachten:
- Sie müssen die Wohngeldbehörde sofort über Ihren Umzug informieren. Zu viel ausgezahltes Wohngeld müssen Sie zurückzahlen.
- Ihr Wohngeldanspruch für die bisherige Wohnung entfällt. Für die neue Wohnung sollten Sie sofort einen neuen Antrag stellen. Das ist wichtig, damit Sie ohne Unterbrechung Wohngeld erhalten, sofern Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen.
Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, damit Sie in eine Sozialmietwohnung ziehen können. Sie haben damit aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung.
Ein Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Ziehen Sie erst danach in eine Sozialmietwohnung, müssen Sie vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen und erhalten.
Freigabevermerk
Stand: 20.04.2022
Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
08.06.2023
Fronleichnam
Fronleichnam
16.06.2023
Einwohnerversammlung
Einwohnerversammlung
16.06.2023
Verbandsversammlung des Feuerwehr- Zweckverbandes Südlicher Breisgau
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17.06.2023
evtl. Sonnwendfeier
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17.06.2023
Das Fest der Musik
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24.06.2023 - 25.06.2023
Tauziehfest Horben- Deutsche Meisterschaften
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30.06.2023
Sommerfest Kindergarten
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01.07.2023 - 02.07.2023
Saisonabschluss Schachclub Horben
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