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Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Leistungen
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Wohnsitz abmelden
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Lebenslagen
Termine in Horben
23.02.2025
Bundestagswahl
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27.02.2025
Kinderfasnet Haibraingeister Horben
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27.02.2025
Schul- und Rathausstürmung der Haibraingeister Horben (Schmutziger Dunschtig)
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27.02.2025
Fasnacht Schemelbisser Horben
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01.03.2025
Fasnachtsveranstaltung Musikverein Horben
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11.03.2025
Gemeinderatssitzung
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15.03.2025 - 16.03.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
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05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
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