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Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Leistungen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
Lebenslagen
Termine in Horben
08.03.2026
Landtagswahl
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20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
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28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
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29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
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12.04.2026
Erstkommunion in Horben
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14.04.2026
Gemeinderatssitzung
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25.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
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