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Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Leistungen
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Wohnsitz abmelden
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Lebenslagen
Termine in Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
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08.04.2025
Gemeinderatssitzung
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11.04.2025
Generalversammlung Haibraingeister Horben
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27.04.2025
Erstkommunion In Horben
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01.05.2025
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
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17.05.2025 - 18.05.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
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20.05.2025
Gemeinderatssitzung
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24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest
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