Lebenslagen > Umzug > Meldepflicht
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.
Leistungen
- Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Wohnsitz abmelden
- Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
- Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Meldebescheinigung beantragen
- Melderegister - Auskunftssperre beantragen
Lebenslagen
Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
Verbandsrunde Schachclub Horben
30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025
03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025
05.07.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025