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Lebenslagen > Umzug > Adresse ändern > Finanzamt

Finanzamt

In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten.

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse, sodass Sie das Finanzamt nicht gesondert informieren müssen. Wenn Sie jedoch noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen des Finanzamts erwarten, ist es sinnvoll, das Finanzamt schriftlich (Brief) unter Angabe Ihrer Steuernummer über Ihre neue Adresse zu informieren. Dies gilt entsprechend, wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen.

Wird für Sie aus Anlass eines Wohnungswechsels jedoch ein anderes Finanzamt zuständig, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt abgeben. Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für Sie zuständigen Finanzamt an.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

19.05.2022; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Lebenslagen

Termine in Horben
08.06.2023
Fronleichnam
16.06.2023
Einwohnerversammlung
16.06.2023
Verbandsversammlung des Feuerwehr- Zweckverbandes Südlicher Breisgau
17.06.2023
evtl. Sonnwendfeier
17.06.2023
Das Fest der Musik
24.06.2023 - 25.06.2023
Tauziehfest Horben- Deutsche Meisterschaften
30.06.2023
Sommerfest Kindergarten
01.07.2023 - 02.07.2023
Saisonabschluss Schachclub Horben