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Hundesteuer
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
12.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
20.06.2026Fest der Musik23.06.2026
Gemeinderatssitzung01.07.2026 - 05.07.2026
Sommerkonzerte - Vorankündigung04.07.2026 - 05.07.2026
Tauziehfest "Tauziehclub Feuerstein e.V."11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 20.07.2026
Kulinarische Genusstour -Horben- Münzenried23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse17.08.2026
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental

