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Hundesteuer
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz (KAG)
- § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
12.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
Generalversammlung Haibraingeister
08.03.2026
Landtagswahl
Landtagswahl
20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
Theaterabend Schachclub Horben
29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
Jugendvorspiel Musikverein Horben
12.04.2026
Erstkommunion in Horben
Erstkommunion in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
25.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
Generalversammlung Musikverein Horben

