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Hundesteuer
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.
Rechtsgrundlage
- § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern
in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.
Freigabevermerk
12.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
23.10.2026 - 25.10.2026Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben22.11.2026
Ü60-Treffen27.11.2026
Weihnachtsmarkt Horben12.12.2026
Weihnachtskonzert, Musikverein Harmonie Horben

