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Hundesteuer

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

12.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.11.2025 - 09.11.2025
Herbstkonzerte
08.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
09.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
11.11.2025
St. Martin
18.11.2025
Gemeinderatssitzung
13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung