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Hundesteuer
Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz (KAG)
- § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Freigabevermerk
12.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
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16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
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20.01.2026
Gemeinderatssitzung
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23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
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08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
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12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
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14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
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20.02.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
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