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Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Standortportal Rhein-Neckar
- Wirtschaftsförderung Region Freiburg
Freigabevermerk
05.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
23.04.2024
Gemeinderatssitzung
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01.05.2024
Maiwecken
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08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
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30.05.2024
Fronleichnam
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04.06.2024
Gemeinderatssitzung
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09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
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15.06.2024
Sonnwendfeier
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21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
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