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Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Standortportal Rhein-Neckar
Freigabevermerk
31.10.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
25.11.2025
Gemeinderatssitzung
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13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung
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