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Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Standortportal Rhein-Neckar
- Wirtschaftsförderung Region Freiburg
Freigabevermerk
05.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
14.12.2024
Weihnachtskonzert
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
17.01.2025
Neujahrsempfang
Neujahrsempfang
28.01.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung