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Umzug des Gewerbebetriebes

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.

Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 23.04.2019 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
09.12.2023
Horben stimmt sich weihnachtlich
16.12.2023
Weihnachtskonzert, Musikverein Harmonie Horben
28.12.2023
Winter-Fackelwanderung
06.01.2024
Sternsingeraktion
12.01.2024
Einwohnerversammlung / Neujahrsempfang
21.01.2024
Verbandsrunde
30.01.2024
Gemeinderatssitzung
04.02.2024
Patrozinium