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Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Standortportal Rhein-Neckar
- Wirtschaftsförderung Region Freiburg
Freigabevermerk
05.04.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
03.09.2024
Gemeinderatssitzung
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13.09.2024
Einschulungsfeier
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18.09.2024 - 18.09.2024
Blutspende in Au
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27.09.2024 - 29.09.2024
Bezirkseinzelmeisterschaften
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08.10.2024
Gemeinderatssitzung
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08.10.2024
Generalversammlung
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31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
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01.11.2024
Allerheiligen
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