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Umzug des Gewerbebetriebes
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens in eine andere Gemeinde, dann müssen Sie Ihr Gewerbe am bisherigen Unternehmenssitz abmelden und bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Verlegen Sie den Sitz Ihres Unternehmens innerhalb Ihrer Gemeinde, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Tipp: Wenn Sie planen, Ihren Gewerbebetrieb zu verlegen, können Sie im Vorfeld auf folgenden Seiten passende Angebote von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen suchen:
- Immobilienangebote der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg
- Immobilienportal Region Stuttgart
- Standortportal Rhein-Neckar
Freigabevermerk
06.03.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
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08.04.2025
Gemeinderatssitzung
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11.04.2025
Generalversammlung Haibraingeister Horben
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27.04.2025
Erstkommunion In Horben
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01.05.2025
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
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17.05.2025 - 18.05.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
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20.05.2025
Gemeinderatssitzung
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24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest
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