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Aufhebung einer Adoption
Eine Adoption kann nur in Ausnahmesituationen wieder aufgehoben werden. Dies gilt beispielsweise wenn
- die Aufhebung aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist oder
- wesentliche Formfehler geschehen sind.
Beispiel: Eine der erforderlichen Einwilligungen hat nicht vorgelegen.
In diesem Fall kann ein Aufhebungsantrag nur innerhalb einer Frist von einem Jahr, deren Beginn von der Art des Fehlers abhängt (hier: ab dem Zeitpunkt, in dem einem Elternteil bekannt wird, dass die Adoption ohne seine Einwilligung erfolgt ist) und nur innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ausspruch der Adoption gestellt werden.
Hinweis: Auseinandersetzungen und Streit innerhalb der Familie sind in der Regel kein Grund, eine Adoption aufzuheben.
Zuständig für die Aufhebung der Adoption ist das Familiengericht, in dessen Bezirk der Annehmende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 17.03.2026 freigegeben.
Lebenslagen
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17.08.2026Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

