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Lebenslagen > Adoption

Adoption

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten oder zur Adoption freigeben wollen, sollten Sie sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Das kann beispielsweise bei Ihrem örtlich zuständigen Jugendamt sein. Grundlegende Informationen zum Thema finden Sie auf den folgenden Seiten.

Ziel aller Adoptionsvermittlungen ist es, geeignete Eltern für das Kind zu finden. Das Wohl des Kindes steht immer im Vordergrund.

Vertiefende Informationen

Broschüre des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend "Ein Kind adoptieren

Rechtsgrundlage

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):

  • § 1741 Zulässigkeit der Annahme
  • § 1754 Wirkung der Annahme BGB: Namensführung
  • § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
  • § 1756 Bestehenbleiben von verwandtschaftsverhältnissen

Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften (Adoptionsgesetz):

  • § 1 Grundsätze der Adoption
  • § 2 Annahme als Kind
  • § 3 Zustimmung zur Adoption
  • § 4 Antrag auf Annahme als Kind

Freigabevermerk

06.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung
28.12.2025
Winter-Fackelwanderung
06.01.2026
Sternsinger Aktion
11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
20.01.2026
Gemeinderatssitzung
23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben