Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Adoption > Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Ein Kind aus dem Ausland adoptieren

Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.

Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:

  • die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
  • anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben

Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

17.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
16.07.2024
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
20.07.2024
Sommerkonzerte
20.07.2024 - 21.07.2024
Tauziehfest
21.07.2024
Sommerkonzerte
22.07.2024
Sommerkonzerte
23.07.2024
Sommerkonzerte
24.07.2024
Sommerkonzerte
25.07.2024
Sommerkonzerte