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Ein Kind aus dem Ausland adoptieren
Für eine internationale Adoption setzt das "Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ) verbindliche Regeln fest.
Zur Auslandsadoption sind folgende Adoptionsvermittlungsstellen berechtigt:
- die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft, die eine besondere Zulassung von dem jeweils zuständigen Landesjugendamt für die Vermittlung von Kindern aus einem oder mehreren bestimmten Staaten erhalten haben
Die Kosten für eine internationale Adoptionsvermittlung können sich auf mehrere tausend Euro belaufen. Sie kann sehr langwierig sein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Vermittlung eines Kindes.
Vertiefende Informationen
- Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption" (HAÜ)
- Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA)
- Die Zentralen Adoptionsstellen (ZAS) der Landesjugendämter
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Freigabevermerk
08.09.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Adoption eines ausländischen Kindes - Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption beantragen
- Kinderreisepass - eine Beantragung ist seit 1. Januar 2024 nicht mehr möglich
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Lebenslagen
Termine in Horben
17.08.2026Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben09.10.2026 - 11.10.2026
Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben

