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Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie und/oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption deutsche Staatsangehörige sind,
  • die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
  • Ihr Adoptivkind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags noch nicht 18 Jahre alt ist.

Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

15.05.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
13.08.2024
Genusstour
10.09.2024
Gemeinderatssitzung
13.09.2024
Einschulungsfeier
27.09.2024 - 29.09.2024
Bezirkseinzelmeisterschaften
08.10.2024
Gemeinderatssitzung
08.10.2024
Generalversammlung
31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
01.11.2024
Allerheiligen