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Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie und/oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption deutsche Staatsangehörige sind,
  • die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
  • Ihr Adoptivkind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags noch nicht 18 Jahre alt ist.

Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 07.06.2022 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.04.2023
Theaterabend, Schachclub Horben
10.04.2023
Erstkommunion
01.05.2023
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
06.05.2023 - 07.05.2023
Schach Verbandsrunde
18.05.2023 - 21.05.2023
Feuerwehrjubiläum – 100 Jahre FFW Horben
08.06.2023
Fronleichnam
22.06.2023
evtl. Sonnwendfeier
24.06.2023 - 25.06.2023
Tauziehfest Horben- Deutsche Meisterschaften