Lebenslagen > Adoption > Ein Kind aus dem Ausland adoptieren > Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes
Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes
Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
- Sie und/oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption deutsche Staatsangehörige sind,
- die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
- Ihr Adoptivkind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags noch nicht 18 Jahre alt ist.
Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.
Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
07.06.2023 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
01.05.2024
Maiwecken
Maiwecken
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
Feuerwehrfest Vatertagshock
30.05.2024
Fronleichnam
Fronleichnam
04.06.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
Kommunal- und Europawahlen
15.06.2024
Fest der Musik
Fest der Musik
15.06.2024
Sonnwendfeier
Sonnwendfeier
21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
Sommerfest Jubiläumsabend