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Staatsangehörigkeit des Adoptivkindes

Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • Sie und/oder Ihr Ehepartner zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption deutsche Staatsangehörige sind,
  • die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam und
  • Ihr Adoptivkind zum Zeitpunkt des Annahmeantrags noch nicht 18 Jahre alt ist.

Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

23.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
05.07.2025
Sommerkonzerte 2025
06.07.2025
Sommerkonzerte 2025
06.07.2025
Ökumenischer Gottesdienst
08.07.2025
Informationsveranstaltung des Pflegestützpunktes des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
12.07.2025
Sonnwendfeier Skiclub Horben
15.07.2025
Kulinarische Genusstour
17.07.2025
"Kräuterführung"