Arbeitnehmer- und Personalvertretung
In den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft und in den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltungen ist den Beschäftigten ein Mitspracherecht bei Entscheidungen eingeräumt. Ziel ist die gerechte Behandlung der Beschäftigten.
Zu den Hauptaufgaben der Vertretungen zählen neben der Beteiligung an konkreten Personalmaßnahmen Fragen in Bezug auf die
- Ordnung im Betrieb oder der Dienststelle,
- Gestaltung der Arbeitsplätze,
- Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, z.B. Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung, Richtlinien zur Auswahl von Personal,
- Sozialeinrichtungen,
- Zeiterfassung und
- Leistungskontrolle.
Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen ist in folgenden Vorschriften geregelt:
- Betriebsverfassungsgesetz
- Mitbestimmungsgesetz
- Drittelbeteiligungsgesetz
In den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung müssen nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder Personalvertretungen gebildet werden. Für Richter und Soldaten bestehen Richter- und Soldatenvertretungen. Im Bereich der Kirchen sind Mitarbeitervertretungen nach kirchlichen Bestimmungen eingerichtet.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Sozialministerium haben ihn am 05.10.2026 freigegeben.
Leistungen
Lebenslagen
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben22.11.2026
Ü60-Treffen27.11.2026
Weihnachtsmarkt Horben12.12.2026
Weihnachtskonzert, Musikverein Harmonie Horben

