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Arbeitnehmer- und Personalvertretung

In den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft und in den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltungen ist den Beschäftigten ein Mitspracherecht bei Entscheidungen eingeräumt. Ziel ist die gerechte Behandlung der Beschäftigten.

Zu den Hauptaufgaben der Vertretungen zählen neben der Beteiligung an konkreten Personalmaßnahmen Fragen in Bezug auf die

  • Ordnung im Betrieb oder der Dienststelle,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, z.B. Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung, Richtlinien zur Auswahl von Personal,
  • Sozialeinrichtungen,
  • Zeiterfassung und
  • Leistungskontrolle.

Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen ist in folgenden Vorschriften geregelt:

  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Mitbestimmungsgesetz
  • Drittelbeteiligungsgesetz

In den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung müssen nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder Personalvertretungen gebildet werden. Für Richter und Soldaten bestehen Richter- und Soldatenvertretungen. Im Bereich der Kirchen sind Mitarbeitervertretungen nach kirchlichen Bestimmungen eingerichtet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Sozialministerium haben ihn am 30.10.2025 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.11.2025 - 09.11.2025
Herbstkonzerte
08.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
09.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
11.11.2025
St. Martin
18.11.2025
Gemeinderatssitzung
13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung