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Arbeitnehmer- und Personalvertretung

In den meisten Unternehmen der Privatwirtschaft und in den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltungen ist den Beschäftigten ein Mitspracherecht bei Entscheidungen eingeräumt. Ziel ist die gerechte Behandlung der Beschäftigten.

Zu den Hauptaufgaben der Vertretungen zählen neben der Beteiligung an konkreten Personalmaßnahmen Fragen in Bezug auf die

  • Ordnung im Betrieb oder der Dienststelle,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, z.B. Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung, Richtlinien zur Auswahl von Personal,
  • Sozialeinrichtungen,
  • Zeiterfassung und
  • Leistungskontrolle.

Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen ist in folgenden Vorschriften geregelt:

  • Betriebsverfassungsgesetz
  • Mitbestimmungsgesetz
  • Drittelbeteiligungsgesetz

In den Dienststellen und Betrieben der öffentlichen Verwaltung müssen nach den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder Personalvertretungen gebildet werden. Für Richter und Soldaten bestehen Richter- und Soldatenvertretungen. Im Bereich der Kirchen sind Mitarbeitervertretungen nach kirchlichen Bestimmungen eingerichtet.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium und das Sozialministerium haben ihn am 30.10.2025 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
06.01.2026
Sternsinger Aktion
11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
20.01.2026
Gemeinderatssitzung
23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben