Spezielle Arbeitsformen
Unter einem Normalarbeitsverhältnis wird ein Arbeitsverhältnis verstanden, das nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als typisch anzusehen ist. Ihm liegt eine Vollzeitbeschäftigung aufgrund eines unbefristeten Arbeitsvertrags zugrunde. Unbefristete "normale" Vollzeitarbeitsstellen haben in den letzten Jahren wieder stärker zugenommen als die sogenannten atypischen Beschäftigungsformen. Zu den atypischen Beschäftigungsformen werden Teilzeitbeschäftigungen, geringfügige Beschäftigungen, befristete Beschäftigungen sowie Zeitarbeitsverhältnisse gezählt.
Die Abweichung vom Normalarbeitsverhältnis resultiert aus einem erhöhten Bedarf an flexiblen Arbeitsformen, die beispielsweise dem Wunsch nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf eher entsprechen können. In der Regel haben atypische Beschäftigungsformen nicht das Ziel, den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den von Angehörigen voll zu finanzieren.
Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren durch die Flexibilität. Auch Arbeitgeber haben durch atypische Beschäftigungsverhältnisse die Möglichkeit, die Belegschaften rasch an gewandelte Markterfordernisse anzupassen oder Produktionsspitzen abzufedern.
Freigabevermerk
27.11.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
Sternsinger Aktion
Verbandsrunde Schachclub Horben
Schach Grundschulmeisterschaft
Gemeinderatssitzung
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben

