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Schutz von Kulturdenkmalen

Kulturdenkmale sind Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Darunter fallen vor allem:

  • Baudenkmale (z.B. historisch aussagekräftige Gebäude verschiedener Bauepochen, Kirchen, Schlösser, Burgen, historische Gärten)
  • bewegliche Kulturdenkmale (z.B. Gemälde, Skulpturen, Grabsteine, Möbelstücke, Sammlungen)
  • Bodendenkmale (z.B. Gräber, Keramiken, Münzen, Siedlungsreste, Grabhügel) Kulturdenkmale werden in Denkmallisten erfasst. Aber auch nicht erfasste Objekte können Kulturdenkmale sein, wenn sie die oben aufgeführten gesetzlichen Kriterien eines Kulturdenkmals erfüllen.

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Kulturdenkmale zu bewahren und zu pflegen, insbesondere den Zustand der Kulturdenkmale zu überwachen und Gefährdungen abzuwenden. Ziel des Denkmalschutzes ist es, die originale Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild möglichst weitgehend zu erhalten.

Maßnahmen an einem Kulturdenkmal, die in die Substanz eingreifen oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen können, erfordern eine vorherige denkmalschutzrechtliche Genehmigung. Bei Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung gilt das auch für bauliche Maßnahmen in der Umgebung eines Kulturdenkmals (z.B. wenn auf einem Nachbargebäude eine Solaranlage installiert werden soll). Ob ein Kulturdenkmal eine besondere Bedeutung hat, wird von der Denkmalschutzbehörde in einem besonderen Verfahren festgestellt. Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung genießen einen zusätzlichen Schutz durch Eintragung in das Denkmalbuch.

Als Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen treffen Sie besondere Pflichten. Beispielsweise müssen sie

  • Ihr Kulturdenkmal im Rahmen des Zumutbaren erhalten und pfleglich behandeln,
  • der zuständigen Denkmalschutzbehörde Auskünfte erteilen, wenn dies zum Schutz des Kulturdenkmales nötig ist.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 27.01.2020 freigegeben.

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Lebenslagen

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19.08.2025
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21.08.2025
"Kräuterführung"
16.09.2025
Gemeinderatssitzung
19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
11.10.2025 - 12.10.2025
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub