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Baulanderschließung
Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich bei der Gemeinde erkundigen, ob es erschlossen ist und welche Kosten gegebenenfalls auf Sie zukommen können.
Das sind beispielsweise Kosten für den Anschluss an
- das öffentliche Straßennetz,
- die öffentliche Kanalisation,
- das Wasser-, Gas- und Stromleitungsnetz und
- das Telefonnetz und das Kabelfernsehen.
Schuldnerin oder Schuldner ist, wer beim Entstehen des Beitrags (Regelung in der Satzung der Gemeinde) oder bei der Bekanntgabe des Bescheids Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist.
Vertiefende Informationen
- Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen"
- Lebenslage "Grundstück"
Freigabevermerk
25.03.2026 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Lebenslagen
- Bauen und Modernisieren
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
- Baufinanzierung und Förderungen
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
- Umbau - Sanierung - Modernisierung
- Vergabe der Straßennamen und Hausnummern
- Versicherungen während der Bauphase
- Vom Bauantrag bis zum Richtfest
Termine in Horben
14.04.2026
Gemeinderatssitzung
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21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
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26.04.2026
Ü60-Treffen
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01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
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14.05.2026
Feuerwehrfest Vatertagshock
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19.05.2026
Gemeinderatssitzung
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04.06.2026
Fronleichnam
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