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Lebenslagen > Bauen und Modernisieren > Vom Bauantrag bis zum Richtfest > Kenntnisgabeverfahren

Kenntnisgabeverfahren

Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.

In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.

In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 51 Kenntnisgabeverfahren

Freigabevermerk

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.05.2024
Maiwecken
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
30.05.2024
Fronleichnam
04.06.2024
Gemeinderatssitzung
09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
15.06.2024
Sonnwendfeier
21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
29.06.2024
Saisonabschluss