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Lebenslagen > Bauen und Modernisieren > Vom Bauantrag bis zum Richtfest > Kenntnisgabeverfahren

Kenntnisgabeverfahren

Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.

In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.

In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.

Rechtsgrundlage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 51 Kenntnisgabeverfahren

Freigabevermerk

27.02.2025 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
24.05.2025
10. Fest der Musik: Benefizkonzert für den Spielplatz in Horben
24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
06.07.2025
Ökumenischer Gottesdienst