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Kenntnisgabeverfahren
Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.
In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.
In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung (LBO)
- § 51 Kenntnisgabeverfahren
Freigabevermerk
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Leistungen
Lebenslagen
- Bauen und Modernisieren
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
- Baufinanzierung und Förderungen
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
- Umbau - Sanierung - Modernisierung
- Vergabe der Straßennamen und Hausnummern
- Versicherungen während der Bauphase
- Vom Bauantrag bis zum Richtfest
Termine in Horben
13.08.2024
Genusstour
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10.09.2024
Gemeinderatssitzung
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13.09.2024
Einschulungsfeier
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27.09.2024 - 29.09.2024
Bezirkseinzelmeisterschaften
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08.10.2024
Gemeinderatssitzung
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08.10.2024
Generalversammlung
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31.10.2024
Halloween mit für die Rom-Minis
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01.11.2024
Allerheiligen
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