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Kenntnisgabeverfahren
Sie geben das Bauvorhaben der Baurechtsbehörde durch die Einreichung der Bauvorlagen nur zur Kenntnis.
In der Regel dürfen Sie einen Monat nach Eingang der vollständigen Bauvorlagen bei der Baurechtsbehörde mit Ihrem Bauvorhaben beginnen bzw. bereits nach zwei Wochen, wenn die Angrenzer schriftlich zugestimmt haben.
In diesem Verfahren können Sie keine Ausnahmen oder Befreiungen erhalten, zum Beispiel von den Abstandsflächenvorschriften.
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung (LBO)
- § 51 Kenntnisgabeverfahren
Freigabevermerk
22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen
Leistungen
Lebenslagen
- Bauen und Modernisieren
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen
- Baufinanzierung und Förderungen
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens
- Umbau - Sanierung - Modernisierung
- Vergabe der Straßennamen und Hausnummern
- Versicherungen während der Bauphase
- Vom Bauantrag bis zum Richtfest
Termine in Horben
01.05.2024
Maiwecken
Maiwecken
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
Feuerwehrfest Vatertagshock
30.05.2024
Fronleichnam
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04.06.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
Kommunal- und Europawahlen
15.06.2024
Sonnwendfeier
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21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
Sommerfest Jubiläumsabend
29.06.2024
Saisonabschluss
Saisonabschluss