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Heimtiereinreise aus gelisteten Drittländern

Gelistete Drittländer sind Länder, in denen die Tollwutsituation bekannt und unter Kontrolle ist.

Für den Großteil der EU-Staaten gelten bei Wiedereinreise aus einem gelisteten Drittland die gleichen Bedingungen wie für die Einreise aus einem anderen EU-Staat:

  • maximal 5 Heimtiere pro Person
  • Heimtierausweis bei Wiedereinreise, sonst Tiergesundheitsbescheinigung
  • Kennzeichnung (Mikrochip, seit 3. Juli 2011 für neu gekennzeichnete Heimtiere verpflichtend)
  • gültige Tollwutimpfung (Impfung mindestens 21 Tage vor dem geplanten Grenzübertritt, Mindestalter der Tiere bei Impfung 12 Wochen)
  • schriftliche Erklärung, dass die Verbringung nicht dem Verkauf oder der Abgabe des Tieres dienen soll
  • beim Zwischenstopp in nicht gelisteten Drittländern zusätzlich eine Selbsterklärung der begleitenden Person, dass das Tier bei der Durchreise keinen Kontakt zu Tollwut-empfänglichen Tieren hatte und dass es das Transportmittel oder den Flughafen nicht verlassen hat
  • für Finnland, Irland, Malta und das Vereinigte Königreich: zusätzlich Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus multiloccularis)

Vertiefende Informationen

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
20.02.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
24.02.2026
Gemeinderatssitzung
06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
08.03.2026
Landtagswahl
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben