Lebenslagen > Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd > Heimtierhaltung > Tod von Heimtieren - Tierkörperbeseitigung
Tod von Heimtieren - Tierkörperbeseitigung
Wohin mit dem Haustier nach dessen Tod?
Wenn ein Tier unheilbar erkrankt ist und erkennbar leidet, sollte gemeinsam mit dem Tierarzt oder der Tierärztin über ein würdiges Ende entschieden werden.
Einzelne Tierkörper von Heimtieren dürfen
- auf dem eigenen Grundstück – nicht aber in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze – unter einer mindestens 50 cm starken Erdschicht begraben werden,
- auf dafür zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfen) begraben werden,
- an Tierkrematorien zur Kremierung abgegeben werden oder
- über die für die Tierkörperbeseitigung zuständigen Stadt- und Landkreise (zum Beispiel Kleintiersammelstellen) abgegeben werden.
Wenn diese Möglichkeiten nicht infrage kommen, muss der Körper des Tieres über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden.
Vertiefende Informationen
Weitere Information zu diesem Thema finden Sie gegebenenfalls auf den Internetseiten der
- Gemeinden,
- Stadtverwaltungen oder
- Landratsämter und
- Tierschutzvereinen.
Freigabevermerk
13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt
Weihnachtsmarkt
14.12.2024
Weihnachtskonzert
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
17.01.2025
Neujahrsempfang
Neujahrsempfang
28.01.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung