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Nutztierhaltung
Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.
Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.
Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.
Freigabevermerk
28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden
- Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden
- Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
Lebenslagen
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19.08.2025
Kulinarische Genusstour
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21.08.2025
"Kräuterführung"
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16.09.2025
Gemeinderatssitzung
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19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
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20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
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26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
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28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
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11.10.2025 - 12.10.2025
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub
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