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Nutztierhaltung
Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.
Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.
Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.
Freigabevermerk
28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Betrieb eines Tiergeheges anzeigen
- Entschädigung bei der Tierseuchenkasse beantragen
- Futtermittelüberwachung - Eigenkontrollergebnisse zu Dioxinen und PCB mitteilen
- Futtermittelüberwachung - nicht sichere Futtermittel melden
- Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden
Lebenslagen
Termine in Horben
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
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29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
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12.04.2026
Erstkommunion in Horben
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Gemeinderatssitzung
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21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
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26.04.2026
Ü60-Treffen
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01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
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