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Nutztierhaltung

Nutztierhaltung nach dem Tierschutzrecht ist die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren oder anderen warmblütigen Wirbeltieren.

Sinn und Zweck ist die Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken.

Darüber hinaus können auch andere Tiere zu einem der genannten Zwecke gehalten werden wie zum Beispiel Fische, Bienen, aber auch Schnecken und Muscheln.

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung
28.12.2025
Winter-Fackelwanderung