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Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen
Lebenslagen
Termine in Horben
13.06.2026Saisonabschluss Schachclub Horben20.06.2026
Fest der Musik23.06.2026
Gemeinderatssitzung27.06.2026 - 28.06.2026
Tauziehfest (Ausweichtermin 04.-05.07.2026)01.07.2026 - 05.07.2026
Sommerkonzerte - Vorankündigung11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben

