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Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Tierquälerei anzeigen
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
Lebenslagen
Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
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08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
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19.06.2025
Fronleichnam
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24.06.2025
Gemeinderatssitzung
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28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
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30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
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03.07.2025
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05.07.2025
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