Lebenslagen > Tierhaltung, Tierschutz, Fischerei und Jagd > Tierschutzrecht
Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
16.07.2024
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
Konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderats
20.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
20.07.2024 - 21.07.2024
Tauziehfest
Tauziehfest
21.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
22.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
23.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
24.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte
25.07.2024
Sommerkonzerte
Sommerkonzerte