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Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen
Lebenslagen
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