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Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen
Lebenslagen
Termine in Horben
01.07.2026 - 05.07.2026Sommerkonzerte - Vorankündigung04.07.2026 - 05.07.2026
Tauziehfest "Tauziehclub Feuerstein e.V."11.07.2026
Sommerfest Skiclub Horben 20.07.2026
Kulinarische Genusstour -Horben- Münzenried23.07.2026 - 24.07.2026
Abschlussfeier 4. Klasse17.08.2026
Kulinarische Genusstour -Horben-Dorf-Katzental18.09.2026
Einschulungsfeier Grundschule Horben26.09.2026 - 27.09.2026
Oktoberfest Musikverein Horben

