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Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Lebenslagen
Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
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07.12.2024
Weihnachtsmarkt
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Gemeinderatssitzung
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17.01.2025
Neujahrsempfang
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28.01.2025
Gemeinderatssitzung
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Gemeinderatssitzung
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08.04.2025
Gemeinderatssitzung
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