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Tierschutzrecht

Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.

Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.

Rechtsgrundlage

Tierschutzgesetz (TierSchG)

Freigabevermerk

23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
11.04.2025
Generalversammlung Haibraingeister Horben
27.04.2025
Erstkommunion In Horben
01.05.2025
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
17.05.2025 - 18.05.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
20.05.2025
Gemeinderatssitzung
24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest