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Tierschutzrecht
Das Tierschutzrecht wird geleitet von dem Grundsatz, dass Tiere Mitgeschöpfe des Menschen sind. Deren Leben und Wohlbefinden muss geschützt werden.
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere. Er hat kein Recht, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es zu töten.
Rechtsgrundlage
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Freigabevermerk
23.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen
Lebenslagen
Termine in Horben
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
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12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
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14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
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20.02.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
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24.02.2026
Gemeinderatssitzung
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06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
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08.03.2026
Landtagswahl
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28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
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