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Allgemeines und Rechtliches zur Tierhaltung
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz in Artikel 20a verankert. Damit wurde eine lange Diskussion über den Rang des Tierschutzes im Verfassungsgefüge abgeschlossen.
Dieses Kapitel soll Sie über grundlegende rechtliche Aspekte der Tierhaltung aufklären. Diese beinhalten sowohl Mindestanforderungen an die Haltung, weiterführende Informationen in Leitlinien als auch Pflichten zur Registrierung einer Tierhaltung, Dokumentationspflichten und Hinweise zu Impfungen und Meldepflichten.
Bei konkreten weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.
Rechtsgrundlage
Leistungen
- Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
- Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schlachten beantragen ("Schächten")
- Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Genehmigung
- EU-Heimtierausweis (Pet Passport) beantragen
- Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen
- Schutz vor Tierseuchen - Tierseuche anzeigen
- Tierausstellung, Tiermarkt, Tierbörse - Veranstaltung beantragen
- Tierquälerei anzeigen
Lebenslagen
Termine in Horben
28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
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29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
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12.04.2026
Erstkommunion in Horben
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14.04.2026
Gemeinderatssitzung
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21.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
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26.04.2026
Ü60-Treffen
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01.05.2026
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
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