Heimtierhaltung
Als Heimtiere gelten Tiere, die in der Obhut des Menschen leben und nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen.
Hund, Katze, Meerschweinchen oder Wellensittich werden von vielen Menschen als Familienmitglied angesehen und dementsprechend behandelt.
Jede Tierart stellt bestimmte Anforderungen an ihre Haltung und Pflege. Für manche Tiere gibt es besondere Vorschriften wie beispielsweise die Tierschutz-Hundeverordnung.
Wenn Sie planen, ein Tier anzuschaffen, sollten Sie zuvor die Konsequenzen bedenken.
Der tägliche Napf mit Futter reicht nicht, um den Ansprüchen eines Tieres zu genügen.
Auch mit den Anschaffungskosten für ein Tier ist es bei Weitem nicht getan.
Die Kosten für geeignete Haltungseinrichtungen, Tierarztbesuche, Futter, Zubehör und Ähnliches - bei Aquarien und Terrarien auch der Energieverbrauch - können sehr hoch werden.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Leistungen
- Hundesteuer - Hund anmelden
- Haltung eines Kampfhundes - Sachkunde nachweisen
- Hundesteuer - Befreiung beantragen
- Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
- Hundesteuer - Hund abmelden
- Haltung eines Kampfhundes - Verhaltensprüfung beantragen
- Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen
Lebenslagen
Weihnachtsmarkt
Weihnachtskonzert
Gemeinderatssitzung
Neujahrsempfang
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
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