Lebenslagen > Familie und Kinder > Rechte und Pflichten > Mit 21
Mit 21
Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:
Führerschein:
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.
Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
- Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A
Strafmündigkeit:
Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.
Freigabevermerk
07.04.2025 Justizministerium
Lebenslagen
- Familie und Kinder
- Beratungsstellen für Familien
- Familien- und Mütterzentren
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Kinderbetreuung
- Rechte und Pflichten
- Steuerliche Vergünstigungen für Familien
Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
Verbandsrunde Schachclub Horben
30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025
03.07.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025
05.07.2025
Sommerkonzerte 2025
Sommerkonzerte 2025