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Mit 21
Wenn Sie 21 Jahre alt werden, gilt für Sie:
Führerschein:
21-Jährige können den Führerschein in den Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1 und D1E machen.
Hinweis: Ohne besondere Zusatzqualifikationen oder Ausbildung sind erst ab 24 Jahren möglich:
- Erwerb der Fahrerlaubnisklassen D und DE und
- Direkteinstieg zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A
Strafmündigkeit:
Ab 21 Jahren gilt für Sie in jedem Fall das Erwachsenenstrafrecht.
Freigabevermerk
07.04.2025 Justizministerium
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20.03.2026
Jahreshauptversammlung Haibraingeister Horben e. V.
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28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
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29.03.2026
Jugendvorspiel Musikverein Horben
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Erstkommunion in Horben
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14.04.2026
Gemeinderatssitzung
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25.04.2026
Generalversammlung Musikverein Horben
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25.04.2026
Jugendturnier Schachclub Horben
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26.04.2026
Ü60-Treffen
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