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Rechte und Pflichten
Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:
- Rechte sind Ansprüche, die gegen andere geltend gemacht werden können.
- Pflichten sind anderen gegenüber zu erfüllen, die hierauf einen Anspruch haben.
Die Geschäftsfähigkeit beschreibt die Fähigkeit, rechtlich bindende Geschäfte zu tätigen, beispielsweise Dinge zu kaufen. Wer beschränkt geschäftsfähig ist, kann kleinere Geschäfte auch alleine wirksam vereinbaren, z.B. Käufe, die vom Taschengeld gezahlt werden.
Wer deliktsfähig ist, muss für vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schaden Ersatz leisten.
Strafmündigkeit ist die Fähigkeit, strafrechtlich verantwortlich sein zu können. Sie ist Voraussetzung für eine strafrechtliche Verfolgung.
Freigabevermerk
Stand: 02.04.2025
Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
- Führerschein beantragen
- Mofaprüfbescheinigung beantragen
Lebenslagen
- Familie und Kinder
- Beratungsstellen für Familien
- Familien- und Mütterzentren
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Kinderbetreuung
- Rechte und Pflichten
- Steuerliche Vergünstigungen für Familien
Termine in Horben
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
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12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
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14.02.2026
Fastnachtveranstaltung Musikverein Horben
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20.02.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
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24.02.2026
Gemeinderatssitzung
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06.03.2026
Generalversammlung Haibraingeister
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08.03.2026
Landtagswahl
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28.03.2026
Theaterabend Schachclub Horben
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