Altersgemischte Gruppen
In Kindertageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen werden Kinder unter drei Jahren bis hin zu schulpflichtigen Kindern gemeinsam betreut.
Die Einrichtungen können vormittags und nachmittags, mit verlängerten Öffnungszeiten oder auch ganztags betrieben werden. In den altersgemischten Gruppen überwiegt in der Regel der Anteil der Kinder im Kindergartenalter.
Die altersgemischte Gruppe kann als inklusive Gruppe geführt werden. In inklusiven Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.
Wie bei anderen Einrichtungen zur Kinderbetreuung werden auch bei altersgemischten Gruppen von den Eltern unterschiedlich hohe Elternbeiträge erhoben. Diese können von der Betreuungszeit, von der Anzahl der Kinder in der Familie und vom Einkommen der Eltern abhängen.
Rechtsgrundlage
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)
Freigabevermerk
13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
- Familie und Kinder
- Beratungsstellen für Familien
- Familien- und Mütterzentren
- Finanzielle Hilfen für Familien
- Kinderbetreuung
- Rechte und Pflichten
- Steuerliche Vergünstigungen für Familien
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