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Kinderkrippe

Kinder unter drei Jahren können Kinderkrippen besuchen. Mit ihrem Angebot sind sie auf die besonderen Bedürfnisse der Kleinkinder abgestimmt.

Die Öffnungszeiten der Kinderkrippen orientieren sich am örtlichen Bedarf und können sehr unterschiedlich sein.

Die Krippengruppe kann als inklusive Gruppe geführt werden. In inklusiven Gruppen werden Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Förderung bedürfen, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut.

Selbstverständlich können Kinder unter drei Jahren auch von einer Tagespflegeperson oder in einer Tageseinrichtung mit altersgemischten Gruppen betreut werden.

Tipp: Wenn Sie sich die Gebühren (Elternbeiträge) für die Kinderbetreuung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie beantragen, dass die Gebühr ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen wird.

Rechtsgrundlage

Recht auf Erziehung, Elternverantwortung , Jugendhilfe (§ 1 SGB VIII)

Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)

Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO)

Freigabevermerk

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
19.08.2025
Kulinarische Genusstour
21.08.2025
"Kräuterführung"
16.09.2025
Gemeinderatssitzung
19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
11.10.2025 - 12.10.2025
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub