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Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter

Bei der Suche nach ausländischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, aber auch zur Bekanntgabe von Stellenangeboten, können Sie sich an die zuständige Agentur für Arbeit oder an das Kooperationsnetzwerk EURES (European Employment Services) wenden.

Wenn Sie in Deutschland ausländische Arbeitskräfte einstellen wollen, brauchen diese in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt.
Dies gilt nicht für Unionsbürger und -bürgerinnen. Sie genießen Freizügigkeit und können sich ohne Einschränkungen frei niederlassen und eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder sich selbstständig machen.

Ihnen gleichgestellt sind Staatsangehörige von Island, Liechtenstein und Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum).

Staatsangehörige der Schweiz genießen ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

01.08.2022 Justizministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
19.08.2025
Kulinarische Genusstour
21.08.2025
"Kräuterführung"
16.09.2025
Gemeinderatssitzung
19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
11.10.2025 - 12.10.2025
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub