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Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
- Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
- eine Heimarbeiterliste führen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.05.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
- Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit und Arbeitsformen
- Ausbildungsmöglichkeiten und -bereiche
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Familienbewusste Unternehmenskultur
- Melde- und Zahlungspflichten
- Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber
- Tarifrecht und betriebliche Arbeitnehmervertretungen
Termine in Horben
19.08.2025
Kulinarische Genusstour
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21.08.2025
"Kräuterführung"
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16.09.2025
Gemeinderatssitzung
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19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
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20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
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26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
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28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
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11.10.2025 - 12.10.2025
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub
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