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Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
- Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
- eine Heimarbeiterliste führen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
26.06.2023 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Lebenslagen
- Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit und Arbeitsformen
- Ausbildungsmöglichkeiten und -bereiche
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Familienbewusste Unternehmenskultur
- Melde- und Zahlungspflichten
- Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber
- Tarifrecht und betriebliche Arbeitnehmervertretungen
Termine in Horben
08.05.2024 - 09.05.2024
Feuerwehrfest Vatertagshock
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30.05.2024
Fronleichnam
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04.06.2024
Gemeinderatssitzung
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09.06.2024
Kommunal- und Europawahlen
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15.06.2024
Fest der Musik
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Sonnwendfeier
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21.06.2024 - 23.06.2024
Sommerfest Jubiläumsabend
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29.06.2024
Saisonabschluss
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