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Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
- Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
- eine Heimarbeiterliste führen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
21.05.2025 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
- Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit und Arbeitsformen
- Ausbildungsmöglichkeiten und -bereiche
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Familienbewusste Unternehmenskultur
- Melde- und Zahlungspflichten
- Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber
- Tarifrecht und betriebliche Arbeitnehmervertretungen
Termine in Horben
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
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08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
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19.06.2025
Fronleichnam
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24.06.2025
Gemeinderatssitzung
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28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
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30.06.2025
Sommerkonzerte 2025
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03.07.2025
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05.07.2025
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