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Heimarbeit
Wenn Sie Personen in Heimarbeit beschäftigen, müssen Sie die Schutzvorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG) beachten. Das HAG schützt:
- Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
- Hausgewerbetreibende
- Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister
- Gleichgestellte
Die Schutzvorschriften sind zwingend und können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden noch können einzelne in Heimarbeit Beschäftigte nachträglich darauf verzichten.
Als Gewerbetreibender müssen Sie insbesondere
- die erstmalige Vergabe von Heimarbeit anzeigen und
- eine Heimarbeiterliste führen.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
19.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
- Arbeitgeber
- Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit und Arbeitsformen
- Ausbildungsmöglichkeiten und -bereiche
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter
- Familienbewusste Unternehmenskultur
- Melde- und Zahlungspflichten
- Personalsuche - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Staatliche Hilfen und Zuschüsse für Arbeitgeber
- Tarifrecht und betriebliche Arbeitnehmervertretungen
Termine in Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
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08.04.2025
Gemeinderatssitzung
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11.04.2025
Generalversammlung Haibraingeister Horben
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27.04.2025
Erstkommunion In Horben
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01.05.2025
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
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17.05.2025 - 18.05.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
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20.05.2025
Gemeinderatssitzung
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24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest
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