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Ausländische Rechtsformen

Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. Dies bezieht sich auf die EU-weite Niederlassungsfreiheit. Demnach steht es deutschen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern frei, etwa nach französischemRecht eine Gesellschaft zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.

Achtung: Ein Unternehmen mit ausländischer Gesellschaftsform untersteht für die gesamte Dauer seines Bestehens dem geltenden Recht des jeweiligen Landes. Damit können auch Schwierigkeiten verbunden sein. Prüfen Sie, ob eine ausländische Rechtsform wirklich für Ihr Unternehmen geeignet ist. Besonders wichtig ist die Beratung zu rechtlichen Fragen durch eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.04.2023
Theaterabend, Schachclub Horben
10.04.2023
Erstkommunion
01.05.2023
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
06.05.2023 - 07.05.2023
Schach Verbandsrunde
18.05.2023 - 21.05.2023
Feuerwehrjubiläum – 100 Jahre FFW Horben
08.06.2023
Fronleichnam
22.06.2023
evtl. Sonnwendfeier
24.06.2023 - 25.06.2023
Tauziehfest Horben- Deutsche Meisterschaften