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Ausländische Rechtsformen

Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. Dies bezieht sich auf die EU-weite Niederlassungsfreiheit. Demnach steht es deutschen Unternehmensgründerinnen und Unternehmensgründern frei, etwa nach französischemRecht eine Gesellschaft zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet.

Achtung: Ein Unternehmen mit ausländischer Gesellschaftsform untersteht für die gesamte Dauer seines Bestehens dem geltenden Recht des jeweiligen Landes. Damit können auch Schwierigkeiten verbunden sein. Prüfen Sie, ob eine ausländische Rechtsform wirklich für Ihr Unternehmen geeignet ist. Besonders wichtig ist die Beratung zu rechtlichen Fragen durch eine Notarin oder einen Notar beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
11.04.2025
Generalversammlung Haibraingeister Horben
27.04.2025
Erstkommunion In Horben
01.05.2025
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
17.05.2025 - 18.05.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
20.05.2025
Gemeinderatssitzung
24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest