Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Unternehmen gründen > Brancheninformationen > Hotellerie und Gastronomie

Hotellerie und Gastronomie

Existenzgründungen im Gastgewerbe scheinen einfach, da für Selbständige in Hotellerie und Gastronomie weder fachliche noch kaufmännische Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind. Außerdem bietet der Gastronomie- und Beherbergungsbereich Raum für neue kreative Konzepte.

Die übliche Gewerbeanmeldung reicht für eine Existenzgründung im Hotel- und Gaststättengewerbe nicht aus. Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe.

Sie benötigen eine Erlaubnis , sobald Sie eine Schank- beziehungsweise Speisewirtschaft eröffnen wollen, in der Ihre Gäste direkt vor Ort die zubereiteten Speisen oder Getränke zu sich nehmen. Auch ein Hotel-Restaurant oder eine Hotel-Bar mit Alkohol-Ausschank, die für alle öffentlich zugänglich ist, dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis betreiben. Leiten Sie einen Beherbergungsbetrieb und bieten nur Hausgästen und deren Gästen Alkohol an, benötigen Sie keine Erlaubnis. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen Alkohol ausschenken wollen.

Die Gaststättenerlaubnis müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt beantragen. Erst wenn Sie sie erhalten haben, dürfen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Erlaubnis gilt nur für Ihre konkreten Betriebsräume sowie für Sie als Betreiberin oder Betreiber persönlich.

Übernehmen Sie einen bestehenden Betrieb, kann die Erlaubnisbehörde Ihnen eine dreimonatige vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Hinweis: Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe müssen einen Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) erbringen. Damit bescheinigt die IHK, dass Sie erfolgreich an einer Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen teilgenommen haben.

Gründungs-Gutscheine Gastgewerbe

Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg stellen mit den "Gründungs-Gutscheinen Gastgewerbe" ein Startpaket für Gründerinnen und Gründer im Gastgewerbe zur Verfügung. Mit diesen Gutscheinen können Sie sich bereits frühzeitig von Branchenprofis beraten und unterstützen lassen und schaffen so deutlich mehr Sicherheit in der Startphase. Die Angebote, die Sie mit den Gutscheinen nutzen können, sind kostenlos oder durch Zuschüsse des Landes und des DEHOGA stark vergünstigt.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

04.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
23.02.2025
Bundestagswahl
27.02.2025
Kinderfasnet Haibraingeister Horben
27.02.2025
Schul- und Rathausstürmung der Haibraingeister Horben (Schmutziger Dunschtig)
27.02.2025
Fasnacht Schemelbisser Horben
01.03.2025
Fasnachtsveranstaltung Musikverein Horben
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
15.03.2025 - 16.03.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben