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Hilfe für Gewaltopfer
Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber,
- wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und
- wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können.
Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Zwangsverheiratung verhindern
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
Lebenslagen
- Opferschutz und Opferhilfe
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
- Beratungsstellen
- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
- Sogenannte Sekten und Psychogruppen
- Weitere Informationen und Links
- Wichtige Telefonnummern für den Notfall
Termine in Horben
08.07.2025
Informationsveranstaltung des Pflegestützpunktes des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald
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12.07.2025
Sonnwendfeier Skiclub Horben
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15.07.2025
Kulinarische Genusstour
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17.07.2025
"Kräuterführung"
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19.07.2025 - 20.07.2025
Saisonabschluss Schachclub Horben
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25.07.2025
Abschlussfeier 4. Klasse
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29.07.2025
Gemeinderatssitzung
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19.08.2025
Kulinarische Genusstour
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