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Hilfe für Gewaltopfer
Gewalt kann im Alltag in der Öffentlichkeit (beispielsweise am Arbeitsplatz) oder auch im vermeintlich geschützten, privaten Bereich (beispielsweise in der Partnerschaft und Familie) entstehen.
Wir informieren Sie im Folgenden darüber,
- wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten und
- wie Sie sich vor solchen Angriffen schützen können.
Hinweis: Sind Sie akuten Angriffen ausgesetzt, rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei. Sie erreichen sie unter der Rufnummer 110.
Freigabevermerk
Stand: 07.07.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Anordnung beantragen
- Gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen - Wohnungsüberlassung verlangen
- Häusliche Gewalt - Platzverweis, Wohnungsverweis, Rückkehrverbot und Annäherungsverbot erwirken
- Zwangsverheiratung verhindern
Lebenslagen
- Opferschutz und Opferhilfe
- Angebote zur Unterstützung von Opfern
- Beratungsstellen
- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
- Sogenannte Sekten und Psychogruppen
- Weitere Informationen und Links
- Wichtige Telefonnummern für den Notfall
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Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
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02.11.2025
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