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Meldepflicht
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.
Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.
Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:
- Ausweisdokumente
- Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.
Rechtsgrundlage
- § 17 Anmeldung, Abmeldung
- § 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
Freigabevermerk
02.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Termine in Horben
09.10.2026 - 11.10.2026Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub Horben23.10.2026 - 25.10.2026
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben22.11.2026
Ü60-Treffen27.11.2026
Weihnachtsmarkt Horben12.12.2026
Weihnachtskonzert, Musikverein Harmonie Horben

