Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
zum aktuellen
Amtsblatt
Symbolbild aktuelles Amtsblatt
Lebenslagen > Spätaussiedler > Am neuen Wohnort > Meldepflicht

Meldepflicht

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten, eine Meldepflicht.

Bei der Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen.

Die Meldebehörde kann sich Unterlagen vorlegen lassen, beispielsweise:

  • Ausweisdokumente
  • Registrierschein oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • Zuteilungsverfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
05.04.2025
Theaterabend Schachclub Horben
08.04.2025
Gemeinderatssitzung
11.04.2025
Generalversammlung Haibraingeister Horben
27.04.2025
Erstkommunion In Horben
01.05.2025
Maiwecken, Musikverein Harmanie Horben
17.05.2025 - 18.05.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
20.05.2025
Gemeinderatssitzung
24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest