Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen
Sie haben einen ausländischen Führerschein?
Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist:
- EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
Außerdem können Sie unter erleichterten Bedingungen einen deutschen Führerschein erhalten.
Achtung: Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen umtauschen und gleichzeitig verlängern lassen möchten, müssen Sie einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vorlegen.
- Führerscheine aus den übrigen Staaten: Sie müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen
Achtung: Ihr ausländischer Führerschein wird mit Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise ungültig. Dann dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr fahren.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr
Informationen zur Umschreibung des ausländischen Führerscheins finden hier.
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse
Freigabevermerk
22.06.2026 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungen
Lebenslagen
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft01.11.2026
Allerheiligen mit anschließendem Gräberbesuch und Gedenkfeier zum Volkstrauertag11.11.2026
St. Martin13.11.2026
Hauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Horben22.11.2026
Ü60-Treffen27.11.2026
Weihnachtsmarkt Horben12.12.2026
Weihnachtskonzert, Musikverein Harmonie Horben

