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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Der Arbeitgeber ruft Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale online ab. Lohnsteuerabzugsmerkmale sind zum Beispiel:
- Steuerklasse
- Religionszugehörigkeit
- Kinderfreibeträge
- eingetragene Freibeträge
- ab 2026 die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung (Grundlage des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung sowie der Berücksichtigung der Beiträge als Vorsorgepauschale beim monatlichen Steuerabzug).
Die Angaben werden in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Zum Abruf benötigt Ihr Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer.
Beginnen Sie im Kalenderjahr ein neues Arbeitsverhältnis, müssen Sie ihm zudem sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse I bis V) oder Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) handelt.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Einkommensteuergesetz (EStG):
- § 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale
Freigabevermerk
17.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg
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