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Personalausweis und Reisepass

Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind.
Die Deutscheneigenschaft wird vor allem mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt.

Im Personalausweis werden unter anderem Name, Anschrift und Staatsangehörigkeit des Inhabers vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann.

Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird.

Bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit kann ein Kinderreisepass oder ein Reisepass ausgestellt werden.

Wenn Sie deutsche Pass- und Ausweisdokumente erhalten haben und danach umziehen, müssen Sie den Eintrag des Wohnortes beziehungsweise der Anschrift dort ändern lassen. Das sollten Sie zusammen mit Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes zeitnah veranlassen.

Rechtsgrundlage

Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG) (Deutsche Staatsangehörigkeit)

Freigabevermerk

Stand: 28.07.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
01.04.2023
Theaterabend, Schachclub Horben
10.04.2023
Erstkommunion
01.05.2023
Maiwecken, Musikverein Harmonie Horben
06.05.2023 - 07.05.2023
Schach Verbandsrunde
18.05.2023 - 21.05.2023
Feuerwehrjubiläum – 100 Jahre FFW Horben
08.06.2023
Fronleichnam
22.06.2023
evtl. Sonnwendfeier
24.06.2023 - 25.06.2023
Tauziehfest Horben- Deutsche Meisterschaften