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Personalausweis und Reisepass

Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind.
Die Deutscheneigenschaft wird vor allem mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt.

Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Im Personalausweis werden unter anderem Ihr Name, Anschrift und die deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann.

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird.

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG):

  • § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

Passgesetz (PassG):

  • § 1 Passpflicht

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 116 Absatz 1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Freigabevermerk

02.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
19.08.2025
Kulinarische Genusstour
21.08.2025
"Kräuterführung"
16.09.2025
Gemeinderatssitzung
19.09.2025
Einschulungsfeier Grundschule Horben
20.09.2025 - 21.09.2025
Herbstfest Musikverein Harmonie Horben
26.09.2025 - 28.09.2025
Bezirkseinzelmeisterschaften Schachclub Horben
28.09.2025
Familienwanderung Turnverein Horben
11.10.2025 - 12.10.2025
Ausweichtermin Bezirkseinzelmeisterschaft Schachclub