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Personalausweis und Reisepass

Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge erhalten deutsche Personalausweise und Reisepässe, wenn sie Deutsche im Sinne des Grundgesetzes geworden sind.
Die Deutscheneigenschaft wird vor allem mit der Spätaussiedlerbescheinigung belegt.

Für deutsche Staatsangehörige besteht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Ausweispflicht. Diese können Sie entweder durch einen gültigen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass erfüllen. Im Personalausweis werden unter anderem Ihr Name, Anschrift und die deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt. Es handelt sich dabei um ein wichtiges Ausweisdokument, mit dem Ihre Identität festgestellt werden kann.

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das in vielen Fällen für Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt wird.

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG):

  • § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht

Passgesetz (PassG):

  • § 1 Passpflicht

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 116 Absatz 1 Deutsche Staatsangehörigkeit

Freigabevermerk

02.05.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
24.05.2025
10. Fest der Musik: Benefizkonzert für den Spielplatz in Horben
24.05.2025 - 25.05.2025
Tauziehfest
05.06.2025
Picknickkonzert Musikverein Harmonie
08.06.2025
Feuerwehrfest Wanderhock
19.06.2025
Fronleichnam
24.06.2025
Gemeinderatssitzung
28.06.2025 - 29.06.2025
Verbandsrunde Schachclub Horben
06.07.2025
Ökumenischer Gottesdienst