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Bürgermeisterwahlen

Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.

Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.

Aufgaben

  • stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
  • Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
  • Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
  • Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Rechtsgrundlage

Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):

§§ 42 bis 47

Freigabevermerk

14.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
28.12.2025
Winter-Fackelwanderung
06.01.2026
Sternsinger Aktion
11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
20.01.2026
Gemeinderatssitzung
23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben