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Bürgermeisterwahlen
Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
- stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
- Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
- Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
- Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Rechtsgrundlage
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):
§§ 42 bis 47
Freigabevermerk
14.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
Lebenslagen
Termine in Horben
28.12.2025
Winter-Fackelwanderung
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06.01.2026
Sternsinger Aktion
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11.01.2026
Verbandsrunde Schachclub Horben
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16.01.2026
Schach Grundschulmeisterschaft
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20.01.2026
Gemeinderatssitzung
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23.01.2026
Einwohnerversammlung und Neujahrsempfang
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08.02.2026
Patrozinium, Kath. Pfarrgemeinde Horben
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12.02.2026
Schmutziger Dunschtig, Rathausstürmung Haibraingeister Horben
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