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Bürgermeisterwahlen
Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.
Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.
Aufgaben
- stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
- Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
- Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
- Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen
In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.
Rechtsgrundlage
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO):
§§ 42 bis 47
Freigabevermerk
14.10.2025 Innenministerium Baden-Württemberg
Leistungen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung oder Berichtigung beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
Lebenslagen
Termine in Horben
01.11.2025 - 09.11.2025
Herbstkonzerte
Herbstkonzerte
08.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
09.11.2025
Herbstkonzerte Horben-Merzhausen 2025
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11.11.2025
St. Martin
St. Martin
18.11.2025
Gemeinderatssitzung
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13.12.2025
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
Weihnachtskonzert Musikverein Harmonie Horben
16.12.2025
Gemeinderatssitzung
Gemeinderatssitzung

