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Bürgermeisterwahlen

Die Bürgerinnen und Bürger der baden-württembergischen Gemeinden wählen die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister ihrer Gemeinde in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl für acht Jahre. Die Wahl findet unabhängig von der Wahl des Gemeinderats statt.

Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, wann die nächste Wahl ansteht.

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister hat in Baden-Württemberg eine starke Stellung.

Aufgaben

  • stimmberechtigte Vorsitzende oder stimmberechtigter Vorsitzender des Gemeinderates und all seiner Ausschüsse,
  • Chefin oder Chef der Gemeindeverwaltung
  • Zuständigkeit für verschiedene durch Fachgesetze bestimmte Aufgaben und
  • Rechtsvertretung der Gemeinde nach außen

In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt die Bürgermeisterin die Bezeichnung Oberbürgermeisterin, der Bürgermeister die Bezeichnung Oberbürgermeister.

Rechtsgrundlage

§§ 42 bis 45 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)

Freigabevermerk

Stand: 29.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Leistungen

Lebenslagen

Termine in Horben
22.11.2024
Generalversammlung
07.12.2024
Weihnachtsmarkt
14.12.2024
Weihnachtskonzert
17.12.2024
Gemeinderatssitzung
17.01.2025
Neujahrsempfang
28.01.2025
Gemeinderatssitzung
11.03.2025
Gemeinderatssitzung
08.04.2025
Gemeinderatssitzung